Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

1. Vertragsschluss

Die hier beschriebenen Allgemeinen Mietbedingungen für das Ferienhaus Villa Cardoncello werden durch den Mieter mit Leistung der Anzahlung verbindlich anerkannt. Mit der Anzahlung kommt ein Mietverhältnis zustande. Die Anzahlung erfolgt auf Basis der Buchungsbe-stätigung und Rechnung.
Das Mietobjekt wird dem Mieter für die in der Rechnung angegebene Mietdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden.


2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle Nebenkosten (Strom, Wasser) sowie Bettwäsche und Handtücher enthalten. Die Endreinigung von € 150.- ist nicht im Mietpreis enthalten und wird gesondert auf der Rechnung aufgeführt. Mietpreis und Endreinigung werden fällig: Die Buchung wird bestätigt und gilt als bindend wenn bei einer Buchung von mehr als 4 Wochen vor Mietbeginn 50 % des Rechnungsbetrages innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang bezahlt sind. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Mietbeginn zu begleichen. Bei einer Buchung von bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungseingang zu zahlen.

3. Kaution


Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs‐ und Ausstattungsgegenstände in Höhe von €500.- pro Aufenthalt und ist nicht verzinslich. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten. Sie wird nach Beendigung des Mietverhältnisses nach ordnungsgemäßer Übergabe an den Mieter zurückerstattet.

4. Mietdauer


Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 19.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und in besenreinem und ordentlichen Zustand übergeben.

5. Rücktritt durch den Mieter
/Stornobedingungen

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter von der Buchung zurück, so hat der Mieter Ersatz gemäß folgender Regelung zu leisten: Bei einem Rücktritt von bis zu 6 Wochen vor Mietbeginn der Mietzeit: 20% des Mietpreises. Danach hat der Mieter 90% des Mietpreises zu leisten. Bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung des Mietpreises.

6. Kündigung durch den Vermieter


Der Vermieter kann das Mietverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten ist.
In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Aufhebung des Mietverhältnisses wegen außergewöhnlicher Umstände

Das Mietverhältnis kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Mietverhältnisses infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, feste Stoffe nicht hineingeworfen oder ‐gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Beschädigungen der Abwasserpumpe auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

9. Haftung des Vermieters


Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrags bekannt waren. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).


10. Hausordnung

Rauchen ist in der Villa Cardoncello verboten.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Im Sinne einer guten Nachbarschaft ist zudem das Feiern von Partys nicht erlaubt.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand


Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Nach oben scrollen